Sollte man bei der Greencard Lottery gewonnen haben, gibt es jedoch Ausschlussgründe, die zu einer Ablehnung führen könnten.
Ausschlussgründe für die Bewilligung der Greencard
Selbst wenn man schließlich alle Dokumente beisammen hat, sollte man sich nicht über die Tatsache hinwegtäuschen, dass Gewinner in der Greencard-Lotterie nicht zwingend auch ein Visum erhalten werden. Die strikten Visabedingungen der USA gelten auch für Lotteriegewinner, die zahlreiche Kriterien erfüllen müssen, um sich für ein Einwanderungsvisum zu qualifizieren, das nach der ersten Einreise dann zum Status „Permanent Resident“ führt. Diese Kriterien sind im sogenannten “Immigration and Nationality Act” (INA), dem US-amerikanischen Einwanderungs- und Nationalitätsgesetz, in ACT 212 (a) festgelegt. Sie sind immerhin doch so streng, dass circa die Hälfte aller Gewinner sie nicht erfüllt, was dazu führt, dass diese Bewerber im Verlauf der Prüfung disqualifiziert werden.
Die Liste der möglichen Ausschlussgründe gemäß INA ist lang. Es kommt vor, dass jemand keinen gültigen Ausweis bzw. Reisepass vorlegen kann und damit der Dokument Erfordernis nicht entspricht, was dazu führt, dass das Visum abgelehnt wird.
Es gibt aber auch gesundheitliche Gründe. Wird in der notwendigen ärztlichen Untersuchung bei Vertrauensärzten der US-Botschaften im Ausland auch geringster Drogenmissbrauch festgestellt, kann mit einer Ablehnung des Visumantrags gerechnet werden.
Auch kriminelle oder ähnliche Gründe wie Prostitution, Menschenhandel, Geldwäsche etc., die sich aus dem Führungszeugnis ergeben, führen dazu, dass ein Visum verweigert wird.
Des Weiteren werden Sicherheitsgründe angeführt. Dies betrifft Terrorismus oder Verbindungen zu terroristischen Organisationen ebenso wie Sabotage, Spionage oder Mitgliedschaft in extremistischen Parteien.
Dann gibt es das Geldargument: wenn der Bewerber Gefahr läuft, in finanzielle Abhängigkeit vom Staat zu geraten, also eine sogenannte “Public Charge” zu werden, gilt das auch als Ablehnungsgrund. Wer die staatliche Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) oder Sozialhilfe (SGB XII) bezieht, hat hier faktisch eine erhöhte Beweispflicht. Dieses Risiko für den amerikanischen Staat kann glaubhaft verneint werden, wenn man ausreichendes Startkapital mitbringt oder ein Arbeitsangebot vorweisen kann. Auch einen glaubhaften Bürgen kann man anführen, dieser Weg führt aber nicht garantiert zur Qualifikation. Welche Summe als Startkapital ausreicht, ist nicht festgelegt und wird daher verschieden interpretiert. Man sollte aber mit seiner Familie mindestens sechs Monate lang ohne staatliche Zuwendung leben können. Als Richtlinie kann man 10.000 Dollar für den Bewerber rechnen und zusätzlich 5.000 Dollar für jedes Familienmitglied. Ersatzweise können aber auch Wertgegenstände oder Grundbesitz als finanzieller Nachweis erbracht werden. So kann man zum Beispiel Grundbucheinträge seiner Eigentumswohnung mitbringen, die durch einen Verkauf die 10.000 Dollar erbringen würde.
Wer bereits einmal illegal eingewandert ist oder anderweitig gegen die Immigrationsgesetze verstoßen hat, hat ebenso schlechte Karten. Hierzu zählen nicht nur Schmuggler und blinde Passagiere, sondern unter anderem auch Bewerber, die sich fälschlicherweise als US-Bürger ausgegeben haben oder ein US-Studenten- oder anderes Visum missbraucht haben. Das Gleiche gilt für Bewerber, die bereits einmal von US-Behörden ausgewiesen worden sind oder die aus welchen Gründen auch immer als nicht qualifiziert gelten, jemals die US-Bürgerschaft erlangen zu können.
Sonstige Gründe der Ablehnung sind zum Beispiel die unerlaubte Teilnahme an demokratischen Wahlen bzw. Fälschung von demokratischen Wahlen. Auch Polygamie und Kindesentführung werden hier mit angeführt, ebenso wie frühere US-Bürger, die Ihre Staatsbürgerschaft niedergelegt haben, um sich der Steuer zu entziehen.
Wenn ein Visumantrag mangels Erfüllung der notwendigen Kriterien abgelehnt wird, erfährt der Bewerber dies mitsamt der Begründung schon in der Botschaft bzw. im Konsulat. Später geht ihm die Absage und die rechtliche Bestimmung, auf der sie sich beruft, auch noch einmal schriftlich zu. Der Konsularbeamte wird den zunächst abgelehnten Bewerber auch über die nächsten Schritte und Möglichkeiten informieren.
Einige Visa-Ausschlusskriterien können nämlich überwunden werden, zum Beispiel indem der Konsularbeamte die noch erforderlichen Zusatzinformationen erhält oder der Bewerber fehlende Dokumente nachreicht. Letzteres ist im US-amerikanischen Einwanderungs- und Nationalitätsgesetz (INA) unter Abschnitt 221(g) festgelegt. Bei einer Ablehnung des Visumantrags unter Berufung auf diesen Abschnitt kann der Bewerber die fehlenden Dokumente innerhalb eines Jahres nachreichen. Dann wird sein in der Zwischenzeit ruhender Antrag weiter bearbeitet. Nach Ablauf dieser Frist müsste er aber einen neuen Visumantrag stellen und die damit verbundene Gebühr würde erneut fällig.
Wenn das Visum aufgrund eines früheren unerlaubten Aufenthalts in den vereinigten Staaten, der mindestens 180 Tage andauerte, abgelehnt wurde (gemäß INA section 212(a)(9)(B)(i)), kann der Bewerber erst dann ein Visum erhalten, wenn seit seiner Abreise 3 Jahre vergangen sind. Bei einer Aufenthaltsdauer von mindestens einem Jahr ist er sogar 10 Jahre lang für den erneuten Erhalt eines Visums gesperrt.
Andere Visa-Ausschlusskriterien sind ihrer Natur nach dauerhaft, was bedeutet, dass sie bei jeder neuen Bewerbung um ein US-Einwanderungsvisum normalerweise wieder zum Ausschluss führen würden, es sei denn, das US-Innenministerium würde in diesem Fall auf die Anwendung des Ausschlusskriteriums verzichten. Eine Ablehnung unter Berufung auf INA Abschnitt 212(a)(6)(C)(i) gehört zu diesen dauerhaften Ausschlusskriterien. Das betrifft Bewerber, die unehrlich oder betrügerisch handeln, um ein Visum zu erhalten, also Tatsachen bewusst falsch darstellen, die, wenn sie bekannt gewesen wären, dazu geführt hätten, dass der Bewerber kein Visum erhalten hätte.
Euer Team Traumauswandern.de