Die Lotteriegewinner können den nächsten Schritt zum heißersehnten Visum in Angriff nehmen, sofern sie nach eigenen Angaben entweder die Voraussetzung der Hochschulreife erfüllen oder ersatzweise über die nötige Berufserfahrung verfügen. Letztere ist für die verschiedenen Berufe im Einzelnen definiert und sollte sicherheitshalber anhand der Datenbank O*Net On-Line, die unter http://www.onetonline.org/ einsehbar ist, nachgeprüft werden, sofern das noch nicht bei der Anmeldung zur Lotterie geschehen ist. So erspart man sich nicht nur unnötigen Aufwand, sondern auch die mit einem vergeblichen Visumantrag verbundenen Kosten, die nicht rückerstattet werden.
Für Lotteriegewinner, die sich bereits legal in den USA aufhalten, ohne Immigrant zu sein, ist die Einwanderungs- und Ausländerbehörde, die dem Innenministerium untersteht, zuständig. Diese Behörde nennt sich U.S. Citizenship and Immigration Services (abgekürzt USCIS). Auf ihrer Webseite (http://www.uscis.gov/node/41224) muss man jetzt einen Anpassungsantrag auf Formular I-485 stellen, um seinen Status anzupassen.
Vorbereitung Interviewtermin US-Botschaft/ Konsulat
Anders läuft es für alle Bewerber, die sich zu dem Zeitpunkt noch außerhalb der USA befinden. Der weitere Ablauf für sie, die den Großteil der Lotteriegewinner darstellen, wird wie schon die Lotterie selbst vom Außenministerium organisiert. Sie müssen jetzt online das Formular DS-260 unter https://ceac.state.gov/ ausfüllen. Es ist erforderlich, dass man hier zunächst seine Bestätigungsnummer aus der Lotterie einträgt. Dann kann man, falls nötig, die Informationen über sich und seine Familienmitglieder aktualisieren. Wenn man beispielsweise geheiratet oder Familienzuwachs bekommen hat, muss man jetzt das neue Familienmitglied nachtragen. Hier wählt man auch diejenige US-Botschaft bzw. das Konsulat aus, in das man zum Interviewtermin kommen will. Nachdem man das Formular DS-260 online abgeschickt hat, muss man sich unbedingt die Bestätigungsseite ausdrucken, da sie zum Interviewtermin mitgebracht werden muss.
Prüfung Formulare Kentucky Consular Center (KCC)
Im weiteren Verlauf wird das ausgefüllte Formular vom Kentucky Consular Center (KCC) geprüft. Falls diese Stelle noch Rückfragen hat, meldet sie sich beim Bewerber. Gegebenenfalls wird es erforderlich, dass man noch einmal auf die CEAC-Webseite geht, wo man das Formular DS-260 ausgefüllt hat, um Informationen zu ändern. Man sollte sich allerdings darüber klar sein, dass das KCC die Formulare nur auf Vollständigkeit prüft. Diese Stelle kann keine Auskunft darüber geben, ob ein Bewerber oder seine Familienmitglieder die Bedingungen für ein Visum erfüllen oder nicht. Dies ist eine Entscheidung, die allein der Konsularbeamte treffen kann, der den Interviewtermin mit dem Bewerber durchführt.
Sobald der Bewerber vom KCC die Nachricht über seinem Interviewtermin bekommen hat, sollte er sich im Bewerbungsstatus-Bereich der E-DV-Webseite (https://www.dvlottery.state.gov/ESC/) nach Eingabe seiner Bearbeitungsnummer aus der Greencard-Lotterie über Datum, Zeit und Ort des Gesprächs informieren und diese Seite auch ausgedruckt zum Interviewtermin mitnehmen.
In Vorbereitung auf das Interview sollte man außerdem überprüfen, ob die betreffende Botschaft bzw. das Konsulat zusätzliche Anweisungen herausgegeben hat. Auf der Hilfeseite des US-Außenministeriums zur Prozedur für Diversity Visa (http://travel.state.gov/content/visas/en/immigrate/diversity-visa/interview/prepare-for-the-interview.html) gibt es die Möglichkeit, sich ein PDF-Dokument mit diesen Informationen herunterzuladen.
Gesundheitsuntersuchung
Auf der Hilfsseite des US-Außenministeriums kann sich der Bewerber auch eine Liste von Vertrauensärzten der örtlichen US-Botschafts bzw. des Konsulats herunterladen und mit einem dieser Ärzte einen Termin zur Gesundheitsuntersuchung für den Erhalt eines US-Einwanderungsvisums ausmachen. Den Termin des Interviews sollte man dem Arzt schon bei der Terminvereinbarung für die Untersuchung sicherheitshalber mitteilen. Die medizinische Untersuchung und alle evtl. erforderlichen Impfungen müssen nämlich vor dem Termin abgeschlossen erfolgt sein.
Zur Vorbereitung auf die Gesundheitsuntersuchung ist es ratsam, wenn der Bewerber sich über seinen Hausarzt die notwendigen Impfungen bescheinigen lässt bzw. sein Impfbuch auf den neusten Stand bringen lässt. Notwendige Impfungen sind zum Beispiel Tetanus und Diphtherie (Td), Mumps / Masern / Röteln (MMR) und Windpocken (Va). Auch einen Termin beim Radiologen zwecks Röntgenbild der Lunge kann man bereits vor der Gesundheitsuntersuchung erledigen.
Die Untersuchungsergebnisse werden dann entweder direkt an die Botschaft bzw. das Konsulat übermittelt oder aber dem Bewerber in einem verschlossenen Umschlag mitgegeben. Dieser muss dann ungeöffnet zum Interviewtermin mitgebracht werden.
Unterlagen für den Interviewtermin
Da vom Interviewtermin so viel abhängt, ist es empfehlenswert, sich rechtzeitig um die Beschaffung der nötigen Belege zu kümmern, und zwar nicht nur für den Bewerber selbst, sondern auch für alle Familienmitglieder, die mit in die USA einreisen sollen und daher ein Visum benötigen. Diese Dokumente darf man aber nicht etwa an das KCC schicken, sondern sie müssen zum Vorstellungsgespräch in der Botschaft oder dem Konsulat mitgebracht werden. Wichtig ist also, dass der Bewerber rechtzeitig alle Originalbelege zusammen hat. Jedes Dokument muss zusätzlich auch noch einmal als Fotokopie zum Interviewtermin mitgenommen werden. Außerdem muss der Bewerber auch eventuell nötige offizielle Übersetzungen von fremdsprachigen Papieren besorgt haben, denn nur Dokumente in der Landessprache oder in Englisch können berücksichtigt werden. Übersetzungen müssen eine Erklärung des Übersetzers enthalten, die aussagt, dass es sich um eine exakte Übersetzung handelt und er zur Übersetzung befähigt ist, und diese Erklärung muss von ihm unterzeichnet sein.
Je nach den Regelungen des Landes, von dem aus man sich bewirbt und in dem man das Interview in der US-Botschaft oder dem Konsulat wahrnimmt, könnten zusätzliche Dokumente benötigt werden, oder die Anweisungen, wie die mitzubringenden Dokumente zu bekommen sind, andere sein. Dahinter stecken länderspezifische Unterschiede in der Verwaltung, und mancherorts sind bestimmte Papiere einfach nicht erhältlich. Ob es in einem Land bestimmte Zusatzanforderungen gibt, lässt sich über die jeweilige Botschaft herausfinden. Möglicherweise bekommt man hier allerdings ein Informationsblatt, das auch andere Arten von Visa betrifft als nur die Diversity Visa. Das kann unter Umständen Verwirrung stiften – in einem solchen Fall ist dem Bewerber anzuraten, sich zur Klärung unbedingt nochmal an die Botschaft zu wenden, um vor dem Interview alle Unklarheiten zu beseitigen.
Die Liste der mitzubringenden Dokumente ist lang, sie beginnt mit Belegen zu der Lotterievoraussetzung der Hochschulreife oder ersatzweise der nötigen Berufserfahrung. Dann geht es weiter mit Dokumenten, die nicht nur für den Bewerber, sondern für jedes Familienmitglied benötigt wird, dass mit einwandern soll. Um mit dem Reisepass zu beginnen: Die Pässe müssen mindestens 6 Monate über den geplanten Einreisetermin hinaus gültig sein. Außerdem müssen zwei identische, für Visa geeignete, farbige Passfotos mitgebracht werden, die nicht älter als 6 Monate sein sollen. Sie müssen 51 x 51 mm groß und auf hochwertigem Fotopapier gedruckt sein.
Des Weiteren werden die Geburtsurkunde und gegebenenfalls der Heiratsurkunde verlangt. Sollte die Ehe nicht mehr bestehen, wird die Scheidungsurkunde, der Annullierungsnachweis oder der Totenschein des ehemaligen Partners benötigt. Von den mit dem Ehestand zusammenhängenden Dokumenten kann man statt der Originale auch beglaubigte Kopien verwenden. Außerdem sind polizeiliche Führungszeugnisse für alle Zeiträume erforderlich, in denen der Bewerber älter als 16 Jahre war. Das gilt, wenn er mehr als 6 Monate in seinem Heimatland gelebt hat. Wer in verschiedenen Landesteilen gelebt hat, braucht daher mehrere Führungszeugnisse. Auch für Auslandszeiten von über einem Jahr muss ein Führungszeugnis vorgelegt werden, mit Ausnahme von Zeiten in den USA. Und falls der Bewerber bereits einmal von der Polizei festgenommen wurde, ist unabhängig von der Altersuntergrenze oder der Aufenthaltsdauer am jeweiligen Ort auch für diesen Zeitraum ein Führungszeugnis erforderlich. Insofern der Fall zu den Akten genommen wurde, muss das Führungszeugnis nicht nur den Grund der Festnahme enthalten, sondern auch darüber Auskunft geben, was in dem Prozess verfügt wurde. Auch die Bescheinigung über den Wehrdienst wird verlangt, sofern ein Militärdienst in gleich welchem Land geleistet wurde.
Weitere Dokumente, die ebenfalls zum Interview mitgebracht werden müssen, betreffen einen kleineren Personenkreis. Hier sind zunächst die Papiere zum Sorgerecht für Adoptivkinder zu nennen: Die Adoptionsurkunde, die Sorgerechtsbescheinigung, sofern das Sorgerecht bereits vor der Adoption erteilt wurde, und eine Aufstellung der Orte und Zeiten, an denen das Kind bei den Eltern wohnte. Falls das Adoptivkind im Alter von 16 oder 17 Jahren adoptiert wurde, wird der Nachweis benötigt, dass die Adoption des Kindes entweder zusammen oder im Anschluss an die Adoption eines biologischen Geschwisterkindes unter 16 Jahren durch dieselben Adoptiveltern oder dasselbe Adoptivelternteil erfolgte.
Wer wegen einer Straftat verurteilt wurde, muss eine beglaubigte Kopie von allen Gerichts- und Gefängnisakten vorlegen. Dies gilt auch für in welcher Form auch immer begnadigte Straftäter.
Ein Bewerber, der bereits zuvor aus den USA deportiert bzw. auf Staatskosten entfernt wurde, muss zusätzlich zu den anderen Dokumenten auch das Formular I-212 vorlegen, in dem ihm die Erlaubnis zur erneuten Beantragung eines Visums erteilt wird.
Die Beschaffung einiger Dokumente aus dem Ausland kann große praktische Probleme aufwerfen. Hier gibt das US-Außenministerium zur Hilfestellung auf seiner sogenannten Reciprocity-Informationsseite (http://travel.state.gov/content/visas/english/fees/reciprocity-by-country.html) über die auf Gegenseitigkeit beruhenden Prozeduren verschiedener Länder Auskunft. Zunächst wählt man dazu im Aufklappmenü das betreffende Land aus, dann öffnet sich links eine Reihe von Registerkarten für die einzelnen Gruppen von Zivilunterlagen. Darunter finden sich die Hinweise zu den infrage kommenden Dokumenten. Hier erfährt der Bewerber unter anderem, wie die verschiedenen Dokumente aus dem Ausland zu beschaffen sind, beispielsweise ob ein Führungszeugnis auf einem bestimmten Formular beantragt werden muss. Auch die Adresse der jeweiligen US-Botschaft oder des Konsulats, in dem der Einwanderungswillige seinen Visaantrag stellen muss, ist hier verzeichnet.
In einigen Ländern ist es generell unmöglich, eine Heiratsurkunde, ein polizeiliches Führungszeugnis oder eine Bescheinigung über den Wehrdienst zu bekommen. Selbst eine Geburtsurkunde kann manchmal aus rein objektiven Gründen nicht beschafft werden, zum Beispiel wenn die Geburt den Behörden nie offiziell angezeigt wurde, oder wenn die Akten der Zerstörung zum Opfer fielen. Es kann auch sein, dass sich die betreffende Behörde weigert, eine Geburtsurkunde auszustellen. In solchen Fällen ist der Bewerber gehalten, eine beglaubigte Erklärung der entsprechenden Regierungsbehörde beizubringen, die den Grund angibt, warum die Geburtsakte des Bewerbers nicht zur Verfügung steht. Zusätzlich muss der Bewerber dann noch weiteres Beweismaterial hinzufügen, zum Beispiel eine Taufurkunde, sofern die Taufe kurz nach der Geburt stattgefunden hat und die Urkunde außer Geburtsdatum und Geburtsort auch die Namen beider Eltern aufführt, oder auch eine Adoptionsurkunde. Eine eidesstattliche Erklärung einer engen Verwandten, am besten der Mutter, die außer Geburtsdatum und Geburtsort auch die Namen beider Eltern aufführt, einschließlich des Mädchennamens der Mutter. Eidesstattliche Erklärungen müssen vor einem Beamten abgegeben werden, der zur Abnahme von Eiden oder eidesstattlichen Erklärungen berechtigt ist.
Interviewtermin
Zu guter Letzt folgt noch das Interview, die letzte Hürde, bestehend aus einem mehr oder weniger persönlichen Gespräch an der amerikanischen Botschaft, bei dem die Dokumente geprüft werden. Die Originale kann der Bewerber anschließend wieder mitnehmen, während die Fotokopien einbehalten werden. Auch digitale Fingerabdrücke werden bei dieser Gelegenheit abgenommen. Des Weiteren müssen alle noch offenen Gebühren bezahlt werden.
Der Bewerber muss zusammen mit allen Familienmitgliedern zum Interviewtermin erscheinen, die gleichzeitig mit einwandern sollen und daher ihre Visa zum gleichen Zeitpunkt benötigen. Sie müssen namentlich auf der Einladung zum Vorstellungsgespräch vermerkt sein. Zu beachten ist, dass Kinder zum Zeitpunkt der Einwanderung unter 21 Jahren alt sein müssen, ansonsten müsste für das Kind ein separater Antrag gestellt werden, was zur Folge haben kann, dass es sein Visum erst erheblich später bekommt. Wenn der 21. Geburtstag naht, sollte der Bewerber das KCC bereits frühzeitig darüber informiert haben, damit die internen Abläufe gegebenenfalls beschleunigt werden können. Ersatzweise sollte zumindest die Botschaft oder das Konsulat sofort informiert werden, um einen frühen Vorstellungstermin zu erhalten. Wenn der Ehepartner oder die Kinder dem Bewerber später folgen sollen, brauchen sie nicht an seinem Interview teilzunehmen, sondern können einen späteren Vorstellungstermin erhalten. Diese separaten Interviews kann der Bewerber direkt mit der Botschaft bzw. dem Konsulat vereinbaren.
Der Bewerber erfährt bereits am Schluss des Interviewtermins, ob seinem Visumantrag stattgegeben wird, und wann und auf welchem Weg er seinen Pass mit dem Visum zurückbekommen wird. Sollte beides zugeschickt werden, kann das Konsulat darum bitten, dass der Bewerber das entsprechende Porto in Briefmarken zusammen mit seinen Unterlagen zum Interviewtermin mitbringt. Manchmal gibt es zu diesem Zweck sogar einen Briefmarkenautomaten im der Botschaft.
Alle Informationen zum Thema Ablehnung bzw. Ausschlusskriterien für die Greencard nachdem man bei der Greencard Lottery gewonnen hat, findest Du in unserem Teil 7 des Greencard Lottery Specials.
Erhalt Greencard/ Visum
Das Visum zur Aktivierung der Greencard befindet sich dann auf einer Seite des Reisepasses. Es ist ratsam, die eingedruckten Informationen auf dem Visum sofort auf ihre Richtigkeit zu überprüfen. Bei Rechtschreibfehlern sollte man die Botschaft bzw. das Konsulat umgehend benachrichtigen. Zusätzlich zum Visum erhält der Bewerber außerdem ein verschlossenes Dokumentenpaket, das er bei seiner Einreise in die USA, also in der Regel am Flughafen, dem Grenzbeamten ungeöffnet übergeben muss.
Gelegentlich kommt es vor, dass die Bearbeitung eines Visumantrags nach dem Interviewtermin zusätzlichen Verwaltungsaufwand erfordert. Dies wird dem Bewerber vom Konsularbeamten im Termin mitgeteilt. In der Regel sind die noch fehlenden Verwaltungsschritte in den darauf folgenden 60 Tagen erledigt. Vor Ablauf der zwei Monate nach dem Interview bzw. nach Einreichen noch fehlender Dokumente ist der Bewerber gehalten, von Statusrückfragen abzusehen.
Man erhält übrigens nach dem Vorstellungsgespräch noch nicht die eigentliche Karte, sondern lediglich das Einwanderungsvisum zur Aktivierung der Greencard. Damit muss der Einwanderungswillige innerhalb von sechs Monaten nach dem Termin an der Botschaft seine erste Einreise in die USA unternehmen. Achtung: Falls die Gültigkeit der medizinischen Untersuchung abläuft, bevor man zum ersten Mal einreist, ist auch das Visum nicht mehr gültig! Man hat also unter Umständen weniger als 6 Monate Zeit bis zur ersten Einreise. Ein Mindestaufenthalt ist bei dieser ersten Einreise aber nicht vorgeschrieben.
Einreise in die USA mit gültigem Visa
Auch der Besitz eines gültigen Visums garantiert noch nicht die Einreise. Der Einwanderer muss vor Ort an der Landesgrenze, z.B. am Flughafen, bei den Zollbeamten um Einreise ersuchen und kann hier auch noch abgewiesen werden. Die Einreise wird verweigert, wenn Ausschlussbedingungen zum Erhalt eines Visums bei der Einreise sichtbar werden, z.B. Drogenkonsum, kriminelle Aktivitäten oder Absichten einschließlich Prostitution, oder der Einwanderer eine andersgeartete Gefahr für die US-Bevölkerung darstellt. Die ist z.B. bei schwerwiegenden ansteckenden Krankheiten der Fall, die eine allgemeine Gesundheitsgefährdung darstellen (HIV wird hier nicht mehr dazugerechnet), aber auch schon bei mangelnden Impfunterlagen, die man aus diesem Grund zusammen mit den Röntgenbildern im Handgepäck bei sich tragen sollte. Es müssen alle vom sogenannten “Advisory Committee on Immunization Practices” (ACIP) auf ihrer Webseite (http://www.cdc.gov/vaccines/acip/recs/) empfohlenen Impfungen nachweisbar sein. Gegebenenfalls kann eine ärztliche Untersuchung durch einen Vertrauensarzt verlangt werden. Einzelheiten zur Einreiseverweigerung am Grenzkontrollpunkt sind auf der Webseite der US-Grenzpolizei “Customs and Border Protection (CBP)” nachzulesen (http://www.cbp.gov/travel/international-visitors). Nach der Einreise hat der Einwanderer mit Diversity Visum endlich den Status eines “Lawful Permanent Resident” erworben, also die dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung als Einwohner, die im Volksmund “Green Card” genannt wird. Die eigentliche Karte mit der offiziellen Bezeichnung “United States Permanent Resident Card (PRC)” wird ihm dann aber erst einige Monate später zugeschickt. Einige damit verbundenen Auflagen sind übrigens erst noch zu erfüllen, zum Beispiel die permanente Verlegung des Lebensmittelpunktes in die USA innerhalb von einem Jahr. Diese Zeit kann zwar mit einem sogenannten “Re-entry Permit” um zwei Jahre verlängert werden, aber zur Antragstellung muss man sich in den USA aufhalten und dann auch zur biometrische Personenerfassung in den USA sein. Zwischen der Antragstellung auf Re-entry Permit und dem Termin für die sogenannten “Biometrics” vergehen immerhin 6-8 Wochen.
Eine andere Auflage an den “Lawful Permanent Resident” ist die Abgabe von US-Steuererklärungen von diesem Zeitpunkt an, selbst wenn er kein Einkommen erzielt hat oder noch nicht in die USA umgezogen ist. Dazu muss man mit seinem Reisepass und der Greencard zu einem „Social Security Administration’s Office“ (ssA) gehen und dort eine Sozialversicherungsnummer, genannt “Social-Security-Number” (ssN) beantragen. Diese wird dann nach ca. zwei Wochen mit der entsprechenden Karte zu der US-Adresse geschickt, die man im Formular angegeben hat. Mit den Daten der ssN kann man seine US-Steuererklärung dann auch von Deutschland aus erstellen, mit Hilfe eines deutschen Steuerberaters (CPA), der auch Steuererklärungen in den USA machen darf. Auf der Internetseite des US-Konsulats kann man sich eine Liste mit einigen CPAs herunterladen. Alternativ werben einzelne Steuerberater in den Auswandererforen um Kunden, außerdem kann man kostenlos herunterladbare Software wie TurboTax nutzen, um seine US-Steuererklärung selbst zu erstellen.
Euer Team Traumauswandern.de